Urteil der Woche

Endlich mal ein Grundsatzurteil, das diese Nation dringend braucht!

Das Amtsgericht Heinsberg (watt? wo? Naja, egal) hat in einem Urteil entschieden:

“Der Betreiber einer Discothek ist nicht verantwortlich, wenn jemand zum tanzen auf eine nicht gesichterte Lautsprecherbox klettert und herunterfällt.”
Tanzgruppe dj mmünchen blog
Tanzgruppe WuK aufm P1 Sommerfest

Eine junge Dame, die von einem herabstürzenden Tanzenden verletzt worden war, hatte geklagt. Dabei war auch eine vermeindliche Verkehrssicherungspfilcht ins Gesrpäch gebracht worden. Dem wiedersprachen die Richter ausdrücklich. Gefunden im “Disco Magazin”.

Das heisst im Klartext: Freie Bahn für alle rotzbesoffenen Partygänger und Discozombies. Rauf auf die Box oder Bar und mit Anlauf rein in die tanzende Meute; der Betreiber gibt ab Schwierigkeitgrad 2,1 (1 ½ Delfinsalto gehechtet) einen aus!

Besonders DJ K.Louis kann sich über das Urteil freuen, auch wer nackt von der Bar fällt dürfte nicht belangt werden können.

In diesem Sinne, Eure Ausdruckstänzer Jens und Jo.

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Article by jens

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2 Comments Kommentier das mal!
  1. WinterMarkus says:

    stagediving is not a crime

  2. Palermo says:

    Na dann hat der Klausi ja wirklich Glück gehabt, er hat sich ja das eine oder andere Mal von der Bar geworfen in der alten Milchbar (Gott habe sie selig)

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